| 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, während der nächsten Sitzung des Stadtrates einen Informationsbericht über die derzeitige Lage der Sachsenfinanzgruppe zu geben.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit einem Brief an den Ministerpräsidenten dafür Sorge zu tragen, dass im Ergebnis der Jahresbilanz 2007 der Sachsen LB entstehende Verluste nicht zur Verringerung von geplanten Ausschüttungen an die Gebietskörperschaften durchschlagen, sondern die Staatsregierung dafür haftet und einen Ausgleich im Rahmen des Staatshaushaltes 2008 zur Verfügung stellt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Informationsvorlage zu erarbeiten, aus der sichtbar ist, welche juristischen und finanzpolitischen Konsequenzen sich für die Stadt Leipzig im Falle eines beabsichtigten Ausstiegs aus der Sachsenfinanzgruppe durch eine Kündigung ergeben würden. |