| 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den STEP Wohnungsbau und Stadterneuerung – Teilplan Großsiedlungen – bis zum 30.06.2004 neu zu fassen und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. In die Erarbeitung der Neufassung sind Wohnungseigentümer, Bürgervereine, Interessen-gruppen und weitere Einwohnerinnen und Einwohner einzubeziehen.
3. Im April 2004 wird dem Stadtrat ein mit Plänen unterlegter Bericht über die Umsetzung des STEP Großsiedlungen vorgelegt. Darin sind die 2003 durchgeführten bzw. begonnenen und die 2004 vorgesehenen Teil- bzw. Totalabbrüche sowie die Höhe der eingesetzten bzw. verbindlich zugesagten Fördermittel auszuweisen.
4. Im Rahmen der Fortschreibung ist speziell für Grünau ein wohnkomplexbezogenes städte-bauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten.
5. Mit den Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind Verhandlungen zum vollständigen oder zumindest teilweisen Erhalt der die Grünauer Wohnkomplexzentren markierenden Wohn-dominanten mit Funktionsunterlagen zu führen.
6. Ab 2004 ist die Informationsreihe „Forum Grünau“ mit mindestens zwei Veranstaltungen jährlich unter Verantwortung des Dezernates Stadtentwicklung/Bau fortzuführen.
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